Fragen und Antworten zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters

Wann und wo kann ich wählen?
Die Wahl des neuen Samtgemeindebürgermeisters findet am 12.09.2021 statt, also am selben Tag wie die anderen Abstimmungen im Rahmen der niedersächsischen Kommunalwahl. Am Wahltag können Sie Ihre Stimme von 8:00 bis 18:00 Uhr am Wahllokal abgeben, dessen Adresse auf ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt ist.

Kommt es zu einer Stichwahl, können Sie Ihre Stimme am 26.09.2021 ebenfalls von 8:00 bis 18:00 Uhr abgeben, der Wahlort wäre dann derselbe wie bei der Wahl am 12.09.2021.

Wer darf bei der Wahl des Samtgemeindebürgermeisters abstimmen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag 16 Jahre oder älter ist, Staatsangehörige(r) von Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und seit mindestens drei Monaten in der Samtgemeinde Schüttorf seinen Wohnsitz hat.

Wie viele Stimmen habe ich?
Bei der Wahl des Samtgemeindebürgermeisters haben Sie eine Stimme, entsprechend kreuzen Sie auf dem Wahlzettel einen Kandidaten an. Kreuzen Sie keinen oder mehr als einen Kandidaten an, ist ihre Stimme ungültig und wird nicht gezählt.

Wie entscheidet sich, wer in das Amt des Samtgemeindebürgermeisters gewählt ist?
Erhält ein Kandidat bei der Wahl am 12.09.2021 mehr als die Hälfte (50%) aller gültigen Stimmen, also die absolute Mehrheit, ist er direkt zum Samtgemeindebürgermeister gewählt.

Erreicht am 12.09.2021 kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, kommt es zwischen den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen zu einer Stichwahl, die am 26.09.2021 durchgeführt wird. Dort wird erneut abgestimmt, und der Kandidat mit der Mehrheit der gültigen Stimmen ist dann zum Samtgemeindebürgermeister gewählt.

Wo kann ich am Tag der Wahl die Ergebnisse verfolgen?
Die Ergebnisse der Wahl des Samtgemeindebürgermeisters werden, ebenso wie die Ergebnisse der anderen Wahlen im Rahmen der Kommunalwahl, hier eingetragen.

Ich kann am Tag der Wahl nicht zum Wahllokal kommen. Ist eine Briefwahl möglich?

Ja, eine Briefwahl ist möglich, sowohl bei der Wahl am 12.09.2021 als auch bei einer möglichen Stichwahl. Um Ihre Briefwahlunterlagen zu erhalten, stellen Sie bitte bis zum 08.09.2021 hier ihren Antrag.

Sollte es zu einer Stichwahl am 26.09.2021 kommen, müssen dafür separate Briefwahlunterlagen beantragt werden – einen Link finden Sie dann ebenfalls hier.

Ich weiß nicht, ob ich korrekt zur Wahl angemeldet bin und/oder ich habe noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen. Was kann ich tun um sicherzugehen, dass ich wählen kann?
Sollten Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, auf denen Ihre Angaben korrekt vermerkt sind, dann sind Sie auch korrekt im Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen.
Sollten die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung fehlerhaft sein oder haben Sie noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen, kontaktieren Sie bitte die Samtgemeindeverwaltung.

 

Zusammengestellt von Erik Pollmann